Anhänger
Klasse B mit Schlüsselzahl 96
Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger:- mit zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg
- mit zulässiger Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 4.250 kg
- Mindestalter 18 Jahre (17 bei begleitetem Fahren)
Bei der Klasse B mit Schlüsselzahl 96 handelt es sich nicht um eine eigene Fahrerlaubnisklasse,
sondern um eine Ausweitung der Klasse B. Die Schlüsselzahl darf erst nach Vorlage des Nachweises der
Teilnahme an einer 7 Stunden (à 60 Minuten) umfassenden theoretischen und praktischen Schulung
nach Anlage 7a FeV eingetragen werden.
Die Schulung darf aber bereits vor Erteilung der Fahrerlaubnis Klasse B erfolgen.
Dann kann die Schlüsselzahl bereits bei der Erteilung der Fahrerlaubnis Klasse B mit eingetragen werden.
Klasse BE
Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr 750 kg und nicht mehr als 3.500 kg- Mindestalter 18 Jahre (17 bei begleitetem Fahren)
- kein Theorieunterricht vorgesehen
- gute Grundausbildung
- 3 Fahrstunden (45 min) Überland
- 1 Fahrstunde Autobahn
- 1 Fahrstunde Dunkelheit
