Anhänger

Klasse B mit Schlüsselzahl 96

Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger:
  • mit zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg
  • mit zulässiger Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 4.250 kg
  • Mindestalter 18 Jahre (17 bei begleitetem Fahren)


Bei der Klasse B mit Schlüsselzahl 96 handelt es sich nicht um eine eigene Fahrerlaubnisklasse,

sondern um eine Ausweitung der Klasse B. Die Schlüsselzahl darf erst nach Vorlage des Nachweises der

Teilnahme an einer 7 Stunden (à 60 Minuten) umfassenden theoretischen und praktischen Schulung

nach Anlage 7a FeV eingetragen werden.

Die Schulung darf aber bereits vor Erteilung der Fahrerlaubnis Klasse B erfolgen.

Dann kann die Schlüsselzahl bereits bei der Erteilung der Fahrerlaubnis Klasse B mit eingetragen werden.


Klasse BE

Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr 750 kg und nicht mehr als 3.500 kg
  • Mindestalter 18 Jahre (17 bei begleitetem Fahren)
Theorieunterricht:
  •  kein Theorieunterricht vorgesehen
Praxisunterricht:
  • gute Grundausbildung
  • 3 Fahrstunden (45 min) Überland
  • 1 Fahrstunde Autobahn
  • 1 Fahrstunde Dunkelheit