Kraftfahrzeuge
  • mit zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg
  • gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer
  • Mindestalter 18 Jahre (17 bei begleitetem Fahren)


Theorieunterricht:

  • 12 Doppelstunden Grundstoff
  •   2 Doppelstunden klassenspeziefischer Stoff

Praxisunterricht:

  • gute Grundausbildung
  • 5 Fahrstunden Überland
  • 4 Fahrstunden Autobahn
  • 3 Fahrstunden Dunkelheit